Genossenschaftsgeist

Die Wohnbaugenossenschaft ist selbstverwaltet. Deshalb freuen wir uns über Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die sich aktiv in diese Gemeinschaft einbringen (siehe auch Vorstand).

Arbeiten, die früher von den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern erledigt worden sind, wie zum Beispiel Treppenhaus putzen oder Laub rechen, haben wir an einen Dienstleister abgegeben.

Belegung

Für neue Genossenschafterinnen und Genossenschafter gilt: Anzahl Zimmer darf die Bewohneranzahl um maximal 1,5 überschreiten (z.B. zwei Personen für 3,5-Zimmer-Wohnung).

Familien

Familien werden bevorzugt.

Haustiere

Nur kleine Haustiere sind nach Absprache erlaubt. Hunde sind nicht erlaubt.

Bevorzugte Arbeitgeber
  • Angestellte von Bund, Kanton, Gemeinde, Swisscom, Post, SBB und ähnliche staatsnahe Firmen
  • Angestellte von Organisationen, die der PUBLICA angeschlossen sind

Hausordnung

Unsere Hausordnung enthält die Regeln, mit denen wir in der Gemeinschaft zusammenleben.